Coronavirus: Bundesregierung ordnet Schließung von Sportanlagen an

Informationen und Empfehlungen für Vereine und Betriebe


Warendorf (fn-press). Als Reaktion auf die Ausweitung des Coronavirus hat die
Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren
Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart.
Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind
Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten.
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den
Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)
Vereine, Betriebe, Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen:


Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen
Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht
untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer
Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und
Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur
Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.

Folgendes muss zu jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und
    Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B.
    Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind
    essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die
    Gesunderhaltung
  • Notwendige tierärztliche Versorgung
  • Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied
    An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter
    den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht
    betreten
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit
    einzuhalten
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen
    Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
  • Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die
    notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde
    Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
  • Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen,
    die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen
    unterliegen der Koordination des Betriebsleiters
    Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:
  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“
    reicht aus
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich
    aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor
    weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
  • Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen
    Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss
    auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen
    Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich
    und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von
    der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
  • Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan
    wieder aufgehoben werden kann.
  • Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und
    zu desinfizieren.


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